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Unsere Antworten auf Ihre Fragen zur Blühpatenschaft

Die Fläche befindet sich im Bundes­land Oberösterreich. Nach Über­nahme einer Blühpatenschaft erhalten Sie ein Begleitschreiben, das die Angabe des genauen Standortes enthält.
Mit der Angabe Ihrer Kontodaten, wird der gesamte Betrag für die ausgewählte Dauer der Blüh­patenschaft von der Maschinenring Oberösterreich Service eGen vom angegebenen Konto automatisch abgebucht.
Mit Ihrem Beitrag wird eine mehr­jährige Blühfläche, mit speziell auf österreichische Insekten abge­stimmte Pflanzen, angelegt und fachgerecht gepflegt. Dazu gehört auch der zweimalige Schnitt pro Jahr. Dabei bleibt das Schnittgut mindestens eine Woche liegen, um Absamen zu können. Danach muss das Schnittgut unbedingt entfernt werden.
Die zur Verfügung gestellten Flächen stammen von Landwirten, die sich bereit erklärt haben, anstatt z.B. Weizen oder Mais, eine Blüh­fläche anzulegen. Jedoch unter dem Gesichtspunkt des Vertrags­natur­schutzes, bei dem der Landwirt ein vergleichbares Einkommen erzielt.
Nein, Blütenpflanzen für Insekten sind Magerwiesenbewohner, also Pflanzen die keinen Dünger mögen. Chemischer Pflanzenschutz ist auf solchen Flächen verboten und wird auch nicht benötigt – es soll ja BEWUSST die Unordnung der Natur wiederherstellen.
Ja, die Fläche kann jederzeit besichtigt werden. Bitte die Pflanzen keinesfalls abschneiden, denn nur am Feld dienen sie als nützlicher Lebensraum für die Insekten.

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